Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 17.03.1994

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1994 - VII ZR 144/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1905
BGH, 21.04.1994 - VII ZR 144/93 (https://dejure.org/1994,1905)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1994 - VII ZR 144/93 (https://dejure.org/1994,1905)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1994 - VII ZR 144/93 (https://dejure.org/1994,1905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Deutsche Bundespost - Ortvermittlungsstelle - Technische Einrichtung - Telekom

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI §§ 10 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 6 (Fassung 1988)
    Begriff der Einrichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten & Ingenieure

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hoai.de (Leitsatz)

    § 10 Abs. 4, § 10 Abs. 5 Nr. 6 HOAI

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Telekom-Einrichtung: Kosten anrechenbar? (IBR 1994, 510)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1043
  • MDR 1994, 915
  • BauR 1994, 654
  • ZfBR 1994, 208
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 192/03

    Abrechnung von Ingenieurbauwerken

    Damit werden nicht fachplanerische Leistungen honoriert, sondern der in diesem Zusammenhang besondere Umfang der koordinierenden und integrierenden Tätigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1994, VII ZR 144/93, BauR 1994, 654 sub II 2 = ZfBR 1994, 208; Korbion/Mantscheff/Vygen aaO § 10 Rdn. 35).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 26 U 20/05

    Honorar des Architekten: Bindung an eine unwirksame, den Mindestsatz

    Bei der Abgrenzung zwischen den - nach § 10 Abs. 4 HOAI nur gekürzt - einzubeziehenden und den nach § 10 Abs. 5 Nr. 6 HOAI nicht anrechenbaren Kosten kommt es grundsätzlich darauf an, ob die Anlagen das geplante Gebäude erst funktionsfähig machen (BGH BauR 1994, 654, 655).

    Vielmehr sind die Tatbestände gemäß ihrem Sinn und Zweck auszulegen (BGH BauR 1994, 654, 655).

  • OLG München, 15.09.2004 - 27 U 938/99

    Kumulierte oder getrennte Honorarabrechnung?

    Der DIN 276, auf die in § 68 HOAI verwiesen wird, kommt Bedeutung als Auslegungshilfe zu (BGH NJW-RR 1994, 1043 = BauR 1994, 654).
  • OLG Schleswig, 09.09.2008 - 3 U 76/07

    Kostenschätzung: Rechnung prüfbar?

    Allen diesen Anlagen ist gemeinsam, dass sie nicht nur im Gebäude untergebracht sind, sondern dass sie das geplante Gebäude erst funktionsfähig machen (BGH NJW-RR 1994, 1043, 1044), aber eben gleichwohl nicht von dem Architekten geplant worden sind.
  • OLG Hamm, 16.01.1995 - 17 U 94/91

    Baukostenvereinbarung und Architektenhonorar

    § 10 Abs. 4 und Abs. 5 HOAI sind gemäß ihrem Sinn und Zweck auszulegen ( BGH Urt. v. 21.4.1994 - VII ZR 144/93 = ZfBR 1994, 208).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2928
BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94 (https://dejure.org/1994,2928)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.1994 - 2Z AR 12/94 (https://dejure.org/1994,2928)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 1994 - 2Z AR 12/94 (https://dejure.org/1994,2928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    WEG § 43 Abs. 1, § 46 Abs. 1; ZPO § 36 Nr. 6
    Sofortige Beschwerde im negativen Kompetenzkonflikt in einem Wohnungseigentumsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 856
  • MDR 1994, 915
  • Rpfleger 1995, 339
  • BayObLGZ 1994, 60
  • BayObLGZ 1994. 60
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94
    Er unterliegt gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG der sofortigen Beschwerde nach § 577 ZPO , da auf das Verhältnis von Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht § 17 a GVG entsprechend anzuwenden ist (BayObLG NJW-RR 1992, 597 m.w.Nachw.; KG NJW-RR 1994, 208).

    Bei einem nicht verkündeten Beschluß, der nach § 329 Abs. 3 ZPO zugestellt werden müßte, aber den Parteien nur formlos mitgeteilt wurde, beginnt in entsprechender Anwendung von § 516 ZPO die Frist für die sofortige Beschwerde nach § 577 ZPO fünf Monate nach formloser Bekanntgabe (BayObLG NJW-RR 1992, 597 ).

    Unterstellt, es liegt ein Beschluß des Amtsgerichts vor, mit dem es sich für unzuständig erklärt hat, so war dieser nach § 45 Abs. 1 WEG anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1992, 597 ).

  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94
    Für die Zuweisung einer Streitigkeit zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter in das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein ausschlaggebend, daß das vom Verwalter in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit der ihm übertragenen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht (BGHZ 59, 58/62; 65, 264/266; 78, 57/63).
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94
    Für die Zuweisung einer Streitigkeit zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter in das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein ausschlaggebend, daß das vom Verwalter in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit der ihm übertragenen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht (BGHZ 59, 58/62; 65, 264/266; 78, 57/63).
  • BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94
    Zwar ist das Prozeßgericht zuständig, wenn Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis von Wohnungseigentümern geltend gemacht werden, die vor Rechtshängigkeit bereits aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschieden sind (BGHZ 106, 34/36 ff.).
  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94
    Für die Zuweisung einer Streitigkeit zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter in das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein ausschlaggebend, daß das vom Verwalter in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit der ihm übertragenen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht (BGHZ 59, 58/62; 65, 264/266; 78, 57/63).
  • BGH, 27.05.1992 - XII ARZ 12/92

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein Abänderungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94
    Es kann offenbleiben, ob die ohne rechtliches Gehör erfolgte Aktenrückgabe an das Landgericht mit »dem Ersuchen, das Verfahren in eigener Zuständigkeit weiterzuführen«, überhaupt als Unzuständigerklärung angesehen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1154 ; BayObLG FamRZ 1981, 62 f.).
  • BGH, 13.10.1983 - I ARZ 408/83

    Einschlägige Zuständigkeit bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen einem Gericht

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94
    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits zwischen dem Landgericht als Streitgericht und dem Amtsgericht als Wohnungseigentumsgericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 6 ZPO berufen (BGH NJW 1984, 740 ; BayObLGZ 1990, 233).
  • BayObLG, 11.04.1991 - AR 2 Z 110/90

    Beurteilung eines Zuständigkeitsstreits zwischen Prozessgericht und

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94
    Der Beschluß ist nach Anhörung der Prozeßparteien ergangen und nicht willkürlich oder offensichtlich unrichtig (BayObLG NJW-RR 1991, 977/978).
  • KG, 25.08.1993 - 24 W 3788/93
    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94
    Er unterliegt gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG der sofortigen Beschwerde nach § 577 ZPO , da auf das Verhältnis von Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht § 17 a GVG entsprechend anzuwenden ist (BayObLG NJW-RR 1992, 597 m.w.Nachw.; KG NJW-RR 1994, 208).
  • BayObLG, 23.08.1990 - AR 2 Z 71/90
    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94
    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits zwischen dem Landgericht als Streitgericht und dem Amtsgericht als Wohnungseigentumsgericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 6 ZPO berufen (BGH NJW 1984, 740 ; BayObLGZ 1990, 233).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Letzteres hat der Bundesgerichtshof bisher ausdrücklich zwar nur für das Verhältnis von streitigem Zivilprozeß zum Verfahren nach § 111 BNotO (BGHZ 115, 275, 285) [BGH 29.07.1991 - NotZ 25/90] ausgesprochen, muß jedoch in gleicher Weise für das Verhältnis von Prozeßgericht zum Wohnungseigentumsgericht gelten (vgl. BayObLGZ 1991, 186, 189 und 1994, 60, 62; KG NJW-RR 1994, 208).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    88/85">BayObLGZ 1986, 285, 287 f; 348, 350; 1994, 60, 62 f; BayObLG, Rpfleger 1975, 245; 1979, 318; WuM 1987, 333; WE 1988, 63; OLG Hamm, OLGZ 1982, 20, 22; WE 1994, 378, 379; KG, NJW-RR 1992, 461; ZMR 2001, 60, 61; OLG Köln, WE 1996, 75, 76; NZM 1999, 319, 320) und das Schrifttum (vgl. Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 27; Bärmann/Pick, WEG, 15. Aufl., § 43 Rdn. 2; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 43 WEG Rdn. 6; Soergel/Stürner, aaO, § 43 WEG Rdn. 14a; RGRK-BGB/Augustin, 12. Aufl., § 43 WEG Rdn. 20; Müller, aaO, Rdn. 611; ders., DWE 1988, 9, 13; Röll, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 7. Aufl., Rdn. 435; Merle/Trautmann, NJW 1973, 118, 121; Happ, DWE 1988, 2, 5; wohl auch Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl., E Rdn. 134; Niedenführ/Schulze, aaO, vor § 43 Rdn. 98; § 43 Rdn. 25a) weitgehend gefolgt.

    In diesem Fall entspricht es allein dem geschilderten Normzweck, der Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte den Vorzug zu geben (vgl. BayObLGZ 1994, 60, 63).

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z AR 21/97

    Bindende Verfahrensabgabe von Prozeßgericht an Wohnungseigentumsgericht -

    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLGZ 1990, 233, 234 f.; 1991, 150 f.; 1994, 60, 61 f.).

    Auch der Beschluß des Amtsgerichts als Wohnungseigentumsgericht, mit dem es sich für unzuständig erklärt hat, kann nach der Rechtsprechung des Senats mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 45 Abs. 1 WEG angefochten werden (BayObLGZ 1994, 60, 62); gegen den laut Aktenvermerk den Beteiligten zugestellten Beschluß ist aber kein Rechtsmittel eingelegt worden.

    c) Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Abgabebeschluß offensichtlich unrichtig ist, also jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt und damit auf Willkür beruht (vgl. BGHZ 71, 69, 72; BGH NJW-RR 1992, 383 ; BayObLGZ 1986, 285, 287 f.; 1990, 233, 236; 1991, 150, 152; 1994, 60, 62).

  • OLG Stuttgart, 20.01.1997 - 8 AR 62/96

    Wohnungseigentum

    Für diesen Fall des negativen Kompetenzkonflikts ist anerkannt, daß § 36 Nr. 6 ZPO - und nicht § 5 FGG - entsprechend anwendbar ist (BGH NJW 84, 740; BayObLGZ 91, 150 = NJW-RR 91, 977; BayObLG NJW-RR 94, 856 = MDR 94, 915; Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl. 1995, Rn. 1 zu § 46; Bärmann/Merle, WEG, 7. Aufl. 1997, Rn. 11 zu § 46).

    a) Es ist anerkannt, daß ein Abgabebeschluß nach § 46 WEG - ebenso wie ein Verweisungsbeschluß nach § 281 ZPO oder nach § 17 a Abs. 2 GVG - entgegen dem gesetzlich geregelten Normalfall dann nicht bindend ist, wenn er unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen oder objektiv willkürlich, rechtsmißbräuchlich oder offensichtlich unrichtig ist, während eine "schlichte Unrichtigkeit" nicht genügt (vgl. BGHZ 71, 69; NJW 84, 740; BGHZ 102, 338, 341 = NJW 88, 1794; NJW-RR 92, 383; BayObLGZ 86, 285, 287; BayObLG, NJW-RR 91, 977; NJW-RR 94, 856; NJW-RR 94, 1428; Bärmann/Merle, a.a.O., Rn. 12; Weitnauer/Hauger, a.a.O.).

  • OLG Köln, 11.04.1995 - 2 W 60/95

    Zuständigkeit Wohnungseigentumssachen

    Die für die Rechtsweg-Verweisung maßgeblichen Vorschriften der §§ 17 - 17b GVG gelten entsprechend für die Verweisung eines Rechtsstreits gemäß § 46 WEG vom Prozeßgericht der ordentlich-streitigen Gerichtsbarkeit an das für Wohnungseigentumssachen zuständige Amtsgericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1994, 856; NJW-RR 1992, 597; KG NJW-RR 1994, 208; Zöller-Gummer, ZPO, Vorbem. zu §§ 17 - 17b GVG, Rn. 11 - jeweils m.w.N.).

    In Bezugnahme auf diese BGH-Rechtsprechung hat das BayObLG (vgl. NJW-RR 1994, 856 f) die Zuständigkeit des FGG-Gerichts auch für den Fall bejaht, daß Ansprüche eines ausgeschiedenen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter geltend gemacht werden.

  • BayObLG, 04.12.1997 - 2Z AR 92/97

    Sofortige Beschwerde gegen Zurückverweisungsbeschluß bei negativem

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits zwischen dem Amtsgericht als Wohnungseigentumsgericht und dem Landgericht als Streitgericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 6 ZPO berufen (BayObLGZ 1994, 60 f. m.w.N.).

    Der Zurückverweisungsbeschluß des Landgerichts unterliegt in analoger Anwendung von § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG der sofortigen Beschwerde nach § 577 ZPO (vgl. BayObLGZ 1994, 60/62).

  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96

    Irrtum beider Parteien über den zu einer Wohnung gehörenden Keller bei Verkauf

    Auf die Zuständigkeitsprüfung im Verhältnis der Prozeßgerichte und der Wohnungseigentumsgerichte findet die Regelung des § 17 a GVG entsprechende Anwendung (BGHZ 130, 159, 162 f. = NJW 1995, 2851 f.; BayObLGZ 1991, 186, 189; 1994, 60, 62; KG NJW-RR 1994, 208).
  • OLG Köln, 02.05.2011 - 17 W 8/11

    Beginn der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen

    Wird eine Entscheidung - so wie der Kostenfestsetzungsbeschluss - jedoch nicht verkündet, so beginnt die Frist von fünf Monaten mit der formlosen Bekanntgabe an die Partei (BayObLG NJW-RR 1992, 597; 1994, 856; Lipp, in: MK-ZPO, 3. Auflage, § 569 Rn. 5; Musielak/Ball, ZPO, 8. Auflage, § 569 Rn. 4; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 569 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 121/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Streitigkeit zwischen einer

    Zwar wurde durch die formlose Bekanntgabe entgegen § 329 Abs. 3 ZPO die Frist für die sofortige Beschwerde nach § 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F., der der Beschluss nach § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG unterlag (BayObLG NJW-RR 1994, 856 und NZM 1998, 975), nicht in Gang gesetzt.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2011 - 24 W 109/11

    Anordnung eines Zwangsmittels in Abwesenheit der beklagten Partei; Lauf der

    Das entsprach für § 577 Abs. 2 ZPO a.F. (i.V. mit § 516 ZPO a.F. in entsprechender Anwendung) einer ganz überwiegenden Meinung (vgl. z. B. OLG Koblenz , FamRZ 1991, 101; BayObLG , NJW-RR 1992, 597; NJW-RR 1994, 856; BAG , NJW 1994, 604, 605; Zöller/Gummer , ZPO, 22. Aufl., § 577 Rdnr. 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann , ZPO, 59. Aufl., § 577 Rdnr. 4).
  • BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen -

  • BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94

    Negativer Zuständigkeitsstreit in Wohnungseigentumssachen

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03

    Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Verweisungsbeschluss des

  • BayObLG, 08.07.1999 - 2Z AR 3/99

    Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses

  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht an das

  • BayObLG, 31.03.1999 - 2Z AR 1/99

    Bindungswirkung der Abgabe eines Verfahrens durch das Prozessgericht an das

  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z AR 49/98

    Bestimmung der Zuständigkeit zwischen einem Prozessgericht und einem

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